Open Educational Resources

Frei zugängliche, gemein- und lizenzfreie Lehr-, Lern-, Forschungsressourcen sowie freie Software.

Begriffsklärung

Open Educational Resources (OER) sind Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jedem Medium, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden. Eine solche offene Lizenz ermöglicht den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen. Open Educational Resources können einzelne Materialien aber auch komplette Kurse oder Bücher umfassen. Jedes Medium kann verwendet werden. Lehrpläne, Kursmaterialien, Lehrbücher, Streaming-Videos, Multimediaanwendungen, Podcasts – all diese Ressourcen sind OER, wenn sie unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden. (Quelle: UNESCO Definition)

Video ▶️ OER kompakt – Was sind Open Educational Resources?

Organisationsstruktur, Ziele und Vorteile

OER ist nicht staatlich und wird auch von keinem Unternehmen oder Organisation vermarktet. Es ist ein dezentrales Netzwerk, welches das Ziel hat, jedem Bildung und Lehrinhalten zur Verfügung zustellen und damit den Work- und Time-Flow zu verkürzen. Diese Verkürzung schafft Raum für andere Projekte. Anders beschrieben, es ist eine Art "Wikipedia" für die Forschung, Lehre und Wissenschaft. Der Austausch von OER-Materialien steht unter den Rahmenrichtlinien der Gesetze, insbesondere dem Urheberrecht und Datenschutz.

OER-Materialien können unter richtiger Lizenzierung wie folgt verwendet werden:

Qualität und Aktualität

Es erfolgt keine staatliche oder private Kontrolle, ob eingestellte Materialien den Qualitätsstandards von Forschung, Lehre und Wissenschaft entsprechen. Auch die Aktualität unterliegt keiner Prüfung.

Logo

Nachfolgende Logos repräsentieren Open Educational Ressources und dürfen verwendet werden.

Hier wird das Open education Resource Logo dargestellt. Dieses besteht aus den Kurz Buchstaben O E R, welche farblich blau, rot und gelb gestaltet sind.
Logo von OER-Deutschland (Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation)

Diese Grafik zeigt ein Alternativ Design zum Open education, Resort Logo. Hier wird auf blauen Hintergrund in weiß ein aufgeschlagenes Buch dargestellt, in denen sich linksseitig die Seiten zu Hände entwickeln. Diese Grafik zeigt ein Alternativ Design zum Open education, Resort Logo. Hier wird auf blauen Hintergrund in weiß ein aufgeschlagenes Buch dargestellt, in denen sich linksseitig die Seiten in Hände entwickeln. Auf der rechten Seite steht open education, Resources..
von der UNSECO bereitgestelltes Logo

Kontakt für weitere Informationen

Nutzung

Auf dieser Seite geht es um die fachgerechte Nutzung von OER-Materialien, insbesondere in Hinblick auf Urheberrecht und anderen Gesetzen. Erklärt wird, wie Inhalte gefunden, geprüft und genutzt werden können.

Grundlagen

Basis für OER sind bestehende, gesetzliche Regelungen wie das Urheberrecht, aber auch das Recht am eigenen Bild und Marken, Design, Haus- und Eigentumsrecht. Eigenständige Regelung oder gar ein Gesetz sind nicht vorhanden und auch nicht angedacht.

Creative-Commons-Lizenzen

Das Thema CC-Lizenzen ist Teil der offener Lizenzen und wird im Kapitel Urheberrecht behandelt. Hier finden Sie nochmals einen

kleinen Einblick:

Hier wird tabellarisch die Möglichkeiten einer CC-Lizenz aufgelistet. Im folgenden wird kurz auf die Lizenz, die Bedingung und welche Materialien benutzt werden dürfen dürfen eingegangen. Lizenz CC0 (Null), Bedingung gemeinfrei, Materialien dürfen frei genutzt werden ohne weitere Bedingungen oder Angaben. Lizenz CC BY, diese Lizenz darf unter Bedingung der Namens Nennung des Urhebers benutzt werden, Materialien dürfen geteilt, verändert und kommerziell genutzt werden. Lizenz CC BY SA, diese Lizenz darf unter Namens Nennung und der Wieder Veröffentlichung unter gleichem Bedingungen benutzt werden, Materialien dürfen geteilt, verändert und kommerziell genutzt werden. Lizenz CC BY NC, diese Lizenz darf unter Namensnennung und keiner kommerziellen Nutzung genutzt werden, Materialien dürfen geteilt und verändert werden. Lizenz CC BY NC SA, diese Lizenz darf unter Namens Nennung keiner kommerziellen Nutzung und wieder Veröffentlichung unter der gleichen Bedingungen genutzt werden, Materialien dürfen geteilt und verändert werden. Lizenz CC BY ND, diese Lizenz darf unter Namensnennung und keiner Bearbeitung genutzt werden, Materialien dürfen nur geteilt, allerdings nicht verändert werden werden. Lizenz CC BY NC ND, diese Lizenz darf unter Namensnennung keiner kommerziellen Nutzung und keiner Bearbeitung genutzt werden, Materialien dürfen nur geteilt und nicht verändert werden.

Suche von CC-lizenziertem Material

Aktuell gibt es keine zentrale Datenbank für CC-lizenzierte oder OER-Materialien. Vielmehr gibt es eine Vielzahl an Plattformen und Anbietern für unterschiedlichste Fachbereiche und Lehrgebiete. Für die Suche von CC-lizenzierten Materialien bieten sich u. a. zwei einfache Wege an:

Informieren Sie sich anschließend unbedingt über die konkrete Lizenzierung und die Bedingungen für Verwendung des Materials.

Filter bei Suchmaschinen

Als Anwendungsbeispiel dient Google. Andere Suchmaschinen funktionieren auf ähnliche Weise. Google bietet sowohl in der Bildersuche als auch in der erweiterten Websuche die Möglichkeit, nach Nutzungsrechten zu filtern:

Google-Suche mit CC-Lizenzen

Hinter der Filteroption Creative-Commons-Lizenzen verbergen sich die verschiedenen Lizenztypen der Creative Commons Lizenz. In der erweiterten Suche bei Google haben Sie ebenfalls die Möglichkeit die Suchergebnisse nach Lizenztyp zu filtern und nur Seiten unter der entsprechenden Lizenz anzuzeigen.

Dorpdown-Menü in Google über die Nutzungsrechte

Hinter den Filteroptionen verbergen sich, neben anderen Lizenzen, vor allem Creative-Commons-Lizenzen. Die Formulierung lässt sich jedoch nicht auf Anhieb in konkrete Lizenzen übersetzen, weswegen an dieser Stelle ein Versuch der Darstellung aushelfen soll: Immer angezeigt bei allen Filteroptionen werden die Lizenzen:

Für die Suche von OER-Materialien gibt es im deutschsprachigen Raum die Internetseite OERhörnchen. Dieses funktioniert ähnliche wie das Creative-Commons-Suchportal.

Prüfung gefundener Materialien

Die Prüfung zu nutzender Materialien ist unabdingbar. Der juristische Grundsatz der "gutgläubigen Nutzung" gilt nicht. D. h., wenn Sie Materialien verwenden, die die Nutzung ausschließen und Sie dieses nicht geprüft haben, verstoßen Sie gegen das Urheberrecht.

Urheberrechtsverstöße können Abmahnung nach dem Urheberrecht (UrhG) mit nicht zu unerheblichen Schadenersatzforderung nach sich ziehen.

Für nähere Informationen schauen Sie sich unbedingt das Thema Abmahnung und Durchsetzung [von Urheberrechten] an!

Indizien für vertrauenswürdige Quellen

Es gibt keine genauen Kriterien zur Prüfung, ob eine Quelle Materialien urheberrechtskonform zur Verfügung stellt. Allerdings helfen folgende Indizien die Vertrauenswürdigkeit von Quelle zu bewerten:

U. U. ist eine umfangreiche Prüfung erforderlich. Z. B. indem Sie einige Texte oder Textstellen nachrecherchieren oder Bilder über verschiedene Bildersuchen zurückverfolgen. Bedenken Sie auch die Qualität der Materialien. Hier gilt die Leitfrage "Würde sich mit diesem bereitgestellten Material Geld verdienen lassen?" (z. B. Hollywood Bilder/Filme, Videospiele u. ä.). Lautet die Antwort auf die Frage "Ja", sollten Sie eine sehr genaue Prüfung anstreben. Auch ist es ggf. nötig, den Urheber zu kontaktieren, um über das Material Auskünfte zu erhalten.

Lizenzen berücksichtigen nicht das Recht am eigenen Bild. Achten Sie daher bei Bildmaterial mit Personen darauf, dass diese ggf. eigene Rechte geltend machen können.

Lizensierung eigener Materialien

Für die Veröffentlichung eigener Materialien haben Sie zwei Möglichkeiten:

Lizenzart

Um die richtigen Creative-Commons-Lizenzen zu finden, nutzen Sie folgenden Entscheidungsbaum. Für OER-Materialien eignen sich besonders die Lizenzen CC-0, CC-BY und CC-BY SA.

In dieser Infografik wird in Form eines Entscheidungsbaumsgezeigt welche CC – Lizenz, die richtige ist. Dieses wird in Form von einem Zug und Gleisen als Abzweigung dargestellt.

Quelle: Infografik „Welches ist die richtige CC-Lizenz für mich?“

Änderung von Lizenzen nach Veröffentlichung

Es ist stets möglich, Hürden für die Nutzung zu senken bzw. weitere Rechte einzuräumen. D. h., Sie können Material bis zur CC-0 Lizenz weiter öffnen. Eine Rücknahme von Recht ist dagegen nicht möglich.
In diesem Schaubild wird gezeigt, dass eine Lizenz immer weiter geöffnet werden kann jedoch eine Rücknahme nicht möglich ist. Beispiel: CC BY-NC-ND Lizenz kann zur CC BY-NC Lizenz weiter eröffnet werden und dann noch weiter zu einer CC BY Lizenz geöffnet werden. Eine Rückabwicklung dieses Prozesses ist jedoch nicht möglich.

Sonderform: Die Lizenz mit dem Zusatz SA darf nicht verändert werden.
In diesem Schaubild wird gezeigt, dass eine CC BY-SA Lizenz gar nicht verändert werden kann.

Erstellung von OER von Mitarbeitern der Universität

Die Universität Leipzig verfügt über keine ausgearbeitete OER-Policy. In einer solchen Policy kann grundsätzlich geregelt werden, welche Rechte Mitarbeiter abzugeben haben, welche Lizenzen zu verwenden sind, auf welchen Plattformen zu veröffentlichen ist und welche Urheberangaben zu erfolgen haben. Daraus ergibt sich in Rückgriff auf die bestehende Gesetzeslage für:

Mitarbeiter

sind nach § 43 UrhG (Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen) verpflichtet, der Universität Nutzungsrechte an den von ihnen im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit erstellten Inhalte zur Verfügung zu stellen. Das betrifft in der Regel Werkschöpfungen, die unmittelbar mit der vereinbarten Diensttätigkeit in Verbindung stehen.

Professoren, Lehrbeauftragte, weisungsunabhängige Forscher

unterliegen keiner Weisungsabhängigkeit. Die Universität hat keinen Anspruch auf Übertragung von Nutzungsrechten an Werken, die während der Forschungstätigkeit entstanden sind.

Exkurs: Zur Problematik der Autorenschaft im Hochschulkontext

An Hochschulen entstehen viele Werke in gemeinsamer Arbeit oder im Auftrag der Universitäten. Wie ist dort die Frage nach dem Urheber geregelt?

Professor/innen, Hochschuldozent/innen sowie Lehrbeauftragte genießen aufgrund ihrer weisungsfreien Forschungstätigkeit das Privileg, über die Verwertung ihrer Werke generell frei entscheiden zu dürfen (Kreutzer 2013, S. 23 [Anmerkung: gemeint ist dieses Dokument]), also auch darüber, welche Texte, Folien, Skripte etc. sie unter eine freie Lizenz stellen wollen.

Etwas schwieriger ist es zu klären, ob ein/e wissenschaftliche Mitarbeiter/in uneingeschränkt darüber entscheiden darf, ob ein Werk unter freien Lizenzen veröffentlicht wird. Hier werden zwei unterschiedliche Punkte im Gesetz berührt. Zum einen geht es um Fragen der Miturheberschaft im UrhG (§ 8 UrhG) [Anmerkung: Darunter ist nicht zu verstehen, dass die Institution der Universität automatisch eine Miturheberschaft erlangt. Vielmehr wird damit auf die Komplexität der Werksentstehung im Fall von z. B. in Gruppen erstellten Lehrmaterialien verwiesen] und um die Frage der Autorenschaft im Dienstauftrag (§ 43 UrhG). Die Urheberschaft an von ihnen erstellten Werken können wissenschaftliche Mitarbeiter/innen nicht an ihren Dienstherren abtreten, allerdings geben sie in der Regel die Nutzungsrechte an ihren Arbeitgeber (oder Auftraggeber) ab. Insofern sind sie nicht befugt, im Rahmen ihrer Arbeit erstellte Werke zu lizenzieren. Hier ist die Hochschule gefragt, per Dienstvereinbarung oder Klauseln im Arbeitsvertrag die Lizenzierungsfrage zu regeln und eine Veröffentlichung von Werken unter freien Lizenzen zu gestatten. Schwierig wird dies, wenn Werke durch Verlage veröffentlicht werden sollen. In diesem Fall sichern sich die Verlage oft ein exklusives Nutzungsrecht und die Urheber/innen müssen darauf achten, dass sie sich vertraglich weitere Verwertungsrechte im Sinne freier Lizenzen zusichern lassen.

Bei Skripten und Folien, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen entstehen, ist es ratsam, innerhalb einer Arbeitsgruppe zu klären, unter welchen Lizenzen diese Materialien veröffentlicht werden sollen.

Die Hochschulen müssen sich die Frage stellen, ob Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen, in denen Lehrende in urheberrechtlichen Belangen geschult und beraten, sowie ggf. freie Lizenzen gefördert werden.

Quelle: Open Educational Resources (OER) an Hochschulen in Deutschland

Studenten

sind, sofern nicht zusätzlich an der Universität abhängig beschäftigt, nicht verpflichtet, Rechte an ihren Werken abzugeben. Innerhalb von Seminaren sind Dozenten jedoch frei, individuelle Regelungen mit Studenten, z. B. über Veröffentlichung von Postern, Seminar- und Gruppenarbeiten, zu treffen. Wollen Dozenten Arbeiten von Studenten zu Zwecken der Veranschaulichung in zukünftigen Semestern verwenden, ist hierfür eine schriftliche Zustimmung der betroffenen Studenten notwendig. Die Bereitstellung im Seminar für Kommilitonen setzt nicht automatisch eine allgemeine Freigabe für darauffolgende Semester voraus. Werden Seminararbeiten von Studenten mit offenen Lizenzen versehen, sind diese Werke entsprechend freigegeben, auch für eine Verwendung in zukünftigen Seminaren oder anderen Kontexten.