Datenschutz und Urheberrecht
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Der Einsatz von Generativer KI an der Universität Leipzig unterliegt den Datenschutzbestimmungen, die sich aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Ordnung zum Datenschutz der Universität Leipzig ergeben.
Die DSGVO legt klare Regeln für den Schutz personenbezogener Daten fest. KI-Entwickler:innen und -Nutzer:innen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme den Anforderungen der DSGVO entsprechen, um die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu schützen. Die DSGVO bestimmt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen und legt die Pflichten datenverarbeitender Personen fest. Dazu gehört das Recht auf Zugang, Bearbeitung und Löschung der eigenen personenbezogenen Daten. Auf Seiten der Verantwortlichen besteht u.a. die Pflicht zur Transparenz, Erklärbarkeit und Schutz der Daten.
Persönliche Daten – von den Namen über den Leistungsstand von Studierenden bis hin zu Namen und E-Mailadressen -sind bei der Nutzung von KI zu schützen.
Bei der Nutzung von Generativer KI ergeben sich besondere datenschutzrechtliche Herausforderungen, da die Datenverarbeitungspraktiken vieler KI-Dienste nicht transparent sind. Bekannte Dienste wie ChatGPT verarbeiten die Daten der Nutzer:innen in den USA, weshalb in diesen Fällen die DSGVO der Europäischen Union nicht greift. Der Blogbeitrag ChatGPT und der Datenschutz vom Team Datenschutz der Technischen Universität Berlin erklärt, welche personenbezogenen Daten von OpenAI bei der Nutzung von ChatGPT gesammelt und verarbeitet werden. Dies umfasst personenbezogene Daten bei der Registrierung, Chatinhalte, Nutzungsdaten und die Gewinnung von Trainingsdaten.
Urheberrecht
Für den Einsatz von KI im universitären Kontext gelten zudem die europäischen Regelungen zum Urheberrecht. Demzufolge ist die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe geschützter Inhalte, z.B. die Veröffentlichung von Texten oder Bildern im Internet, ohne die Zustimmung des Inhabers nicht zulässig.
Bei der Nutzung von KI ist darauf zu achten, dass beim Prompten oder über andere Schnittstellen keine Urheberrechte (bezüglich geschützten Texten, Bildern, Videos, Audiodateien, Code etc.) verletzt werden.
Das Urheberrecht schützt nur menschliche Schöpfungen - maschinell erzeugte Inhalte sind nicht urheberrechtlich geschützt. Die Weiterverwendung von maschinell erstellten Inhalten ist jedoch abhängig vom Nutzungszweck und den jeweiligen AGB der KI-Anwendung.