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Datenschutz und Urheberrecht

Datenschutz 

Der Einsatz von Generativer KI im universitären Kontext unterliegt den Datenschutzbestimmungen, die sich aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Ordnung zum Datenschutz der Universität Leipzig ergeben. Die DSGVO legt klare Regeln für den Schutz personenbezogener Daten fest. KI-Entwickler:innen und -Nutzer:innen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme den Anforderungen der DSGVO entsprechen, um die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu schützen.

Bei der Nutzung von Generativer KI ergeben sich besondere datenschutzrechtliche Herausforderungen, da die Datenverarbeitungspraktiken vieler KI-Dienste nicht transparent sind. Bekannte Dienste wie ChatGPT verarbeiten die Daten der Nutzer:innen in den USA, weshalb in diesen Fällen die DSGVO der Europäischen Union nicht greift. Der Blogbeitrag ChatGPT und der Datenschutz vom Team Datenschutz der Technischen Universität Berlin erklärt, welche personenbezogenen Daten von OpenAI bei der Nutzung von ChatGPT gesammelt und verarbeitet werden. Dies umfasst personenbezogene Daten bei der Registrierung, Chatinhalte, Nutzungsdaten und die Gewinnung von Trainingsdaten.

Urheberrecht

Für den Einsatz von KI im universitären Kontext gelten zudem die europäischen Regelungen zum Urheberrecht. Demzufolge ist die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe geschützter Inhalte, z.B. die Veröffentlichung von Texten oder Bildern im Internet, ohne die Zustimmung des Inhabers nicht zulässig. Bei der Nutzung von KI-Anwendungen ist darauf zu achten, dass beim Prompten oder über andere Schnittstellen keine Urheberrechte (bezüglich geschützten Texten, Bildern, Videos, Audiodateien, Code etc.) verletzt werden. Gleichzeitig besteht bei der Verwendung von KI-generierten Inhalten die Gefahr, dass die erstellten Inhalte zu nah an urheberrechtlich geschützten Werken sind, die in den Trainingsdaten der KI enthalten sind.

Allgemeine Empfehlungen

Alle Universitätsangehörigen tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzgesetzes und des Urheberrechts. Beim Prompting und jeder Eingabe von Daten in eine KI-Anwendung müssen die datenschutz- und urheberrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Grundsätzlich ist zu empfehlen:

Geben Sie keine personenbezogenen Daten (Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten...) preis, die Rückschlüsse auf eine Person zulassen können. 

Teilen Sie keine sensiblen Daten oder vertraulichen Informationen mit der KI.

Geben Sie keine urheberrechtlich geschützten Informationen, Bilder und Texte in die KI ein.

Achten Sie darauf, dass bei der Verwendung von KI-generierten Daten keine urheberrechtlich geschützten Inhalte wiedergeben werden. 

Eine Checkliste der RWTH Aachen zum rechtskonformen Umgang mit Generativen KI-Diensten und mit Beispielen für eine unzulässige Nutzung finden Sie hier.

Die Ethischen Leitlinien für Lehrkräfte über die Nutzung von KI und Daten für Lehr- und Lernzwecke von der Europäischen Union helfen, das Potenzial von KI-Anwendungen und Datennutzung in der Bildung zu begreifen und für die möglichen Risiken zu sensibilisieren.

Weitere Quellen: KI-Leitlinie Hochschullehre