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Abmahnung und Durchsetzung

Wird Material ohne Berechtigung genutzt, Nutzungsrechten nicht entsprochen oder Voraussetzung des UrhG (z. B. beim Zitieren) nicht erfüllt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Diese Urheberrechtsverletzung kann durch Abmahnung, Klage oder durch einstweilige Verfügung (in eilbedürftigen Fällen) auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Selbst die kleinste Form, die Abmahnung, verursacht nicht unerhebliche Kosten. Deswegen ist eine sorgfältige Prüfung der Nutzung eines Werkes unerlässlich.

Diese Prüfung erübrigt sich auch nicht im digitalen Raum. In Zeiten digitaler Lehre, in denen z. B. vermehrt Lehrvideos öffentlich und verfügbar gemacht werden, sind auch Rechtsverletzungen leichter auffindbar. Die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen, insb. Sorgfalt bei Auswahl der Lehrmaterialien und Anbringen der Quellennachweise, ist wichtig. Dies gewährleistet die Beachtung der Urheberpersönlichkeitsrechte und minimiert das Risiko, rechtlich belangt zu werden. 

Handlungsempfehlung

Vor der Abmahnung

Aufgrund der Folgen ist es nötig, dass Sie auch eine sorgfältige Dokumentation der verwendeten Materialien in z. B. Dateiordnern oder Tabellen anlegen. Als Muster können Sie die TULLU-Tabelle nutzen oder ggf. Screenshots anfertigen. (Hilfreicher Beitrag zur Nutzung von Screenshots bei irights.info)

Nach der Abmahnung

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, gilt, es wie in anderen Situationen auch, Ruhe zu bewahren. Wenden Sie sich zügig an das Justiziariat.

Unterzeichnen Sie keinesfalls ungeprüft die oftmals dem Abmahnschreiben beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. 

Auf der Abmahnung sind meist recht kurze Fristen angegeben. Beachten Sie diese Frist unbedingt! Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diese einzuhalten und Kontakt mit dem Justiziariat aufzunehmen, beantragen Sie beim Absender eine Fristverlängerung. Dieses kann telefonisch passieren. Verlangen Sie allerdings unbedingt eine Bestätigung dieser Fristverlängerung schriftlich per Post oder per E-Mail. 

Universität Leipzig
Justitiariat
Ritterstraße 24, 04109 Leipzig
T +49 341 97-30110
F +49 341 97-30119
E-Mail: justitiariat@zv.uni-leipzig.de