Veranstaltungen aufnehmen
Die Aufzeichnung einer Videokonferenz mit Zoom, auch in Teilen, darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis aller Teilnehmenden erfolgen und nur insofern dies für dienstliche Zwecke und die konkrete Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Hierunter fallen zum Beispiel Vorlesungsaufzeichnungen zum Nachhören oder für verhinderte Teilnehmer*innen und die Protokollierung von Ergebnissen. Teilnehmer*innen sind im Vorfeld über die geplante Aufzeichnung zu informieren.
Aufzeichnungen (Video, Audio, Chat) werden in Zoom zwischengespeichert und sind zeitnah nach Opencast zu transferieren und in Zoom zu löschen. Die automatische Lösung erfolgt nach 120 Tagen.
Die Nutzung anderer Möglichkeit zur Aufzeichnung von Bild, Ton und Chatverläufen ist nicht gestattet.