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Allgemeine Empfehlungen

Alle Universitätsangehörigen tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzgesetzes und des Urheberrechts. Beim Prompting und jeder Eingabe von Daten in eine KI-Anwendung müssen die datenschutz- und urheberrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Grundsätzlich ist zu empfehlen:

Geben Sie keine personenbezogenen Daten (Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten...) preis, die Rückschlüsse auf eine Person zulassen können. 

Teilen Sie keine sensiblen Daten oder vertraulichen Informationen mit der KI. Dazu gehören z.B. Prüfungsergebnisse oder selbst erhobene Forschungsdaten. 

Geben Sie keine urheberrechtlich geschützten Informationen, Bilder und Texte ohne Zustimmung des:der Urheber:in in die KI ein. Dazu gehören z.B, selbst erstellte Lehrmaterialen oder von Lehrenden und Studierenden verfasste Texte und Daten. 

Achten Sie darauf, dass bei der Verwendung von KI-generierten Daten keine urheberrechtlich geschützten Inhalte wiedergeben werden. 

Eine Checkliste der RWTH Aachen zum rechtskonformen Umgang mit Generativen KI-Diensten und mit Beispielen für eine unzulässige Nutzung finden Sie hier.

Die Ethischen Leitlinien für Lehrkräfte über die Nutzung von KI und Daten für Lehr- und Lernzwecke von der Europäischen Union helfen, das Potenzial von KI-Anwendungen und Datennutzung in der Bildung zu begreifen und für die möglichen Risiken zu sensibilisieren.

Weitere Quellen: KI-Leitlinie Hochschullehre