Bezugsdokumente an der Universität Leipzig
Offizielle Rahmenordnungen
- Der Senat der Universität Leipzig hat in § 22 der kombinierten Prüfungs- und Studienordnung der Universität Leipzig ergänzt:
"Die Hinweise zur Zulassung von Hilfsmitteln, insbesondere zur Verwendbarkeit elektronischer Hilfsmittel oder künstlicher Intelligenzen werden vor der Prüfung bekanntgegeben. Die Abgabe einer Versicherung zum selbständigen Verfassen einer Prüfungsleistung kann verlangt werden".
- Am 2.6.2025 hat die Universität Leipzig in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Hinweise zum Umgang mit KI veröffentlicht. Die Satzung finden Sie auf der Seite der Universität Leipzig zum Download. Auf S.15 heißt es zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz:
"Für die Erstellung bzw. Bearbeitung von Qualifizierungsarbeiten (oder Teilen dieser) kann künstliche Intelligenz (KI) auf Grundlage einer Regelung des jeweils zuständigen Gremiums der jeweiligen Fakultät genutzt werden – der betreffende Beitrag muss dabei unmissverständlich kenntlich gemacht werden“.
Fakultäts- und Institutsinterne Dokumente
- Erziehungswissenschaftliche Fakultät: Richtlinie zum Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz im Rahmen von Qualifizierungsarbeiten
- Fakultät für Geschichte, Kunst- und Regionalwissenschaften: Handreichung für Lehrenden im Umgang mit KI-Tools
- Philologische Fakultät: Leitlinie zum Umgang mit der Nutzung generativer KI in Prüfungsleistungen
- Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft: Hinweise zur Verwendung generativer künstlicher Intelligenz (KI) in wissenschaftlichen Arbeiten